Aktuelle Informationen zur Strompreisbremse (Stand: 17.01.2024)

Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Energiepreise (Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen) sind per Gesetz zum 31.12.2023 ausgelaufen und werden nicht mehr verlängert. Die Energiepreisbremsen galten für alle Kundinnen und Kunden seit Januar 2023. Gleichzeitig beabsichtigt die Bundesregierung, die vorrübergehende Senkung der Mehrwertsteuer für Gas und Wärme von 19 % auf 7 % vor dem ursprünglich geplanten Termin (01.04.2024) jetzt schon zum 01.03.2024 wieder zurückzunehmen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist noch nicht verabschiedet, sondern befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Darüber hinaus entfällt die Bezuschussung der Netzentgelte Strom zum 01.01.2024.

Welche Auswirkungen diese aktuelle Entscheidung der Politik für Sie hat, haben wir hier für Sie in unseren FAQs zusammengefasst.

Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass sich auch ein Preisvergleich lohnen kann.

Fragen zur Strompreisbremse

Wird die Strompreisbremse verlängert und wenn ja, bis wann?
Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Energiepreise (Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen) sind per Gesetz zum 31.12.2023 ausgelaufen und werden nicht mehr verlängert. Die Energiepreisbremsen galten für alle Kundinnen und Kunden seit Januar 2023.
Was bedeutet das Ende der Energiepreisbremsen für meinen Energiepreis?
Mit dem Ende der Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 werden Ihre Strom-, Gas- und Wärmepreiszahlungen nicht mehr durch einen staatlichen Zuschuss „gedeckelt“. Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen (bei Strom 40 Cent/kWh, bei Gas 12 Cent/kWh brutto, bei Wärme 9,5 Cent/kWh brutto), ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen liegen, bedeutet das, Ihre Energiekosten steigen. Es werden keine staatlichen Zuschüsse mehr gezahlt und Sie zahlen genau das, was vertraglich vereinbart wurde. Sie werden rechtzeitig von uns über Preisänderungen informiert.
Wie funktionierte die Strompreisbremse?
Kurz zusammengefasst funktionierte die Strompreisbremse wie folgt: Für Kunden mit einem Stromverbrauch bis zu 30.000 kWh/Jahr übernimmt der Staat für 80 % des Stromverbrauchs den Teil des Arbeitspreises, der über 40 ct/kWh liegt, für den anderen Anteil zahlt man den mit seinem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 40 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus. Kunden mit einem zeitvariablen Messung (HT/NT) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs (NT) einen Referenzpreis von 28 ct/kWh. Für die Hochtarifzeit wird zeitlich der Referenzpreis von 40 ct/kWh gewichtet. Für Stromkunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten für 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs einen garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh.   Ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder profitiert dabei vom Energiesparen: Denn je weniger Elektrizität man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Verbrauch soweit zu reduzieren, um im Rahmen des staatlich reduzierten Entlastungskontingents zu bleiben.   Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass sich auch ein Preisvergleich lohnen kann.
Auf welchen Stromverbrauch bezog sich die Strompreisbremse?
Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80% ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.
Wie hoch war die Entlastung?
Rechenbeispiel zur Strompreisbremse:
  • Vierköpfige Familie
  • Stromverbrauch 4 500 kWh im Jahr
  • Bisheriger Strompreis bei 30 ct/kWh,
  • Neu: 50 ct/kWh
Monatlicher Abschlag früher: – 113 Euro/Monat Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: – 188 Euro/Monat Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: – 158 Euro/Monat Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: – 450 Euro Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: – 675 Euro Erläuterung: Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat. Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher. Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – dabei werden die im Vergleich zur Prognose eingesparten Kilowattstunden mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis multipliziert. Wenn sie 30 Prozent Strom spart, bekommt sie also 675 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate lägen die Energiekosten mit der Strompreisbremse dann 8 Euro niedriger als bisher.
Was galt für Unternehmen?
Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Da der Preis nur für 70 Prozent des Verbrauchs aus dem Jahr 2021 begrenzt wird, bleibt für Unternehmen ein starker Anreiz, Strom einzusparen. Denn für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gilt der neue, hohe Marktpreis für Strom. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 70 Prozent der bisherigen Menge verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.
Warum lohnt es sich, weiter Strom zu sparen?
Eindeutig ja. Es lohnt sich trotz der Strompreisbremse Strom einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der hohe Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Strom spart, profitiert umso mehr. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent oder 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten Preis ein und jede mehr verbrauchte Kilowattstunde wird mit dem vollen mit dem Versorger vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Das gilt bis zu dem Punkt, an dem die Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen überhaupt nichts mehr für ihren Strom bezahlen müssen. Negative Gesamtrechnungsbeträge, also eine Auszahlung, die über die Rückzahlung der Abschläge hinaus geht, sind ausgeschlossen. Heißt vereinfacht gesprochen: Bei Null wird abgeschnitten, man bekommt nicht mehr zurück als man tatsächlich für seinen Stromverbrauch bezahlt hat
Was ist, wenn ich den Versorger gewechselt habe?
Wenn jemand im Verlauf des Jahres 2023 den Stromversorger wechselt, darf der Versorger erst dann die Entlastung weitergeben, wenn der Verbraucher oder die Verbraucherin dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorgelegt oder anders sichergestellt hat, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann. Natürlich kann sich der Entlastungsbetrag ändern, wenn Kunde und Versorger einen anderen Arbeitspreis vereinbart haben. Das Entlastungskontingent bleibt jedoch gleich.
Ich habe eine Information zu einer Preisänderung Strom zum 1.1.2024 erhalten. Kann der Preis jetzt wegen der Netzentgelterhöhung noch einmal kurzfristig angepasst werden?
Leider ja. Im Regelfall kalkulieren wir Ihren Energiepreis auf Basis der Mitte Oktober veröffentlichten Netzentgelte. Da die Bundesregierung allerdings nun Mitte Dezember die Entscheidung getroffen hat, die bislang wirksamen Zuschüsse für die Übertragungsnetze 2024 zu streichen, erhöhen sich damit auch die Netzentgelte. Wir haben keinen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte. Das hat zur Folge, dass wir den Strompreis für Sie mit diesem geänderten Preisbestandteil gegebenenfalls neu kalkulieren müssen. Wir werden Sie erneut anschreiben und rechtzeitig über Preisänderungen informieren.
Warum kann rhenag die vielen einzelnen Änderungen nicht zusammenfassen und mir eine Information über die künftigen Preise zusenden?
Das würden wir sehr gerne tun. Wir sind jedoch durch gesetzliche Regelungen verpflichtet, Sie zu bestimmten Fristen (zum Beispiel sechs Woche vor einer Preisänderung in der Grundversorgung) zu informieren. Wenn innerhalb dieser Fristen Änderungen auftreten, können wir Sie nur separat informieren. Letztlich dienen diese Regelungen aber der Transparenz Ihnen gegenüber.
Welchen Einfluss haben steigende Netzentgelte auf den Strompreis?
Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern errechnet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Es handelt sich um einen staatlich regulierten Teil des Energiepreises. Sie sind neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten und den staatlichen Umlagen und Steuern ein wesentlicher Preisbestandteil an Ihrem Energiepreis. Wir haben keinen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte. Eine Erhöhung muss von uns in den Gesamtpreis einkalkuliert und weitergegeben werden.
Was sind die Netzentgelte?
Netzentgelte werden für den Transport von Energie bezahlt. Im Fall der Netzentgelte für Strom gibt es die großen Übertragungsnetz-Transportleitungen, die den Strom von den Erzeugungsanlagen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden transportieren. Das sind sozusagen die Stromautobahnen. Der mit hoher Spannung in den Übertragungsnetzen transportierte Strom gelangt über Stromnetze mit geringerer Spannung bis zu den Verbrauchern. Dafür wird er in eine niedrigere Spannung transformiert. Um den Bau und den Betrieb der Stromleitungen zu finanzieren, zahlen alle Kunden Netzentgelte. Diese werden pro genutzte Kilowattstunde in der Stromrechnung berechnet.